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Ich habe an der Freien Universität Berlin Rechtswissenschaft und Japanologie studiert. Während des Studiums war ich als freier Übersetzer (Englisch-Deutsch) für einen überregionalen Fernsehsender sowie als Projektmitarbeiter am Lehrstuhl Professor Dr. Eisenberg tätig.

Nach meinem ersten Staatsexamen habe ich unter anderem als freier juristischer Fachübersetzer (Deutsch-Englisch) für das Institut für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht der Freien Universität Berlin gearbeitet. Neben der Arbeit an meiner Promotion war ich mehrere Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Völkerstrafrecht und Strafrechtsvergleichung bei Professor Dr. Florian Jeßberger (Humboldt-Universität zu Berlin) tätig.

Mein Referendariat habe ich u.a. in der Spezialabteilung für Sexualdelikte der Staatsanwaltschaft Berlin, beim Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages sowie in mittelständischen Berliner Anwaltskanzleien absolviert.

Nach meinem erfolgreichen zweiten Staatsexamen im Frühjahr 2012 habe ich mich sofort als Rechtsanwalt zugelassen. Seitdem bin ich in eigener Kanzlei tätig.

Im Jahr 2014 wurde ich auch als Notarvertreter bestellt.

Seit 2015 bin ich befugt, aufgrund meiner theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Strafrecht die Bezeichung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen. Von 2015 bis 2016 habe ich ein familienrechtliches Dezernat in einer mittelständischen Kanzlei neben meiner selbständigen Tätigkeit betreut.

Im Zuge der zunehmenden Spezialisierung habe ich auch die Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" erworben.

 

Ich bin seit 2012 Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

 

Arbeitssprachen: Deutsch, Englisch.

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